13.02.2020 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) plant, einen Referentenentwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) im März/April 2020 zu versenden. Im Rahmen der Überarbeitung des TKG werden nach jetzigem Stand Notrufe in deutscher Gebärdensprache und auch alternative Notrufmöglichkeiten, z. B. die Notruf-App, berücksichtigt werden. Der Deutsche Gehörlosenbund hat dazu eine Pressemitteilung 01/2020 "Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen brauchen mehr staatliche Sicherheit und staatlichen Schutz in Notfall- bzw. Gefahrensituationen!" veröffentlicht, die man hier nachlesen kann: http://www.gehoerlosen-bund.de/presse/pressemitteilungen.
21. Februar 2019 Mit Datum vom 07. Januar 2019 wurde die Drucksache 19/6880 veröffentlicht. Dabei geht es um eine Kliene Anfrage der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Norbert Müller, Sören Pellmann, Katrin Werner, Hubertus Zdebel, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Mit Datum vom 28.01.2019 kommt mit Drucksache 19/7407 dann die Antwort der Bundesregierung.
Schaut man genau hin, dann kann man zu der Erkenntnis kommen, dass auch der zweite Anlauf einer offiziellen Notruf-App nichts mehr als nur ein Versuch darstellt zu prüfen, ob eine solche App überhaupt funktionieren würde. Demnach stellt die App lediglich die Entwicklung eines Prototypen dar. Also wieder nichts Halbes und nichts Ganzes? Für 200.000 Euro sollte man eigentlich etwas mehr erwarten können. Und - ob und wann sie kommt, bleibt auch weiterhin ein Rätzel. Das, so entnehme ich der Antwort, liegt schlussendlich im Ermessen der Länder bzw. Städte und Gemeinden. Da sind schon jetzt manche Privatanbieter mit der Entwicklung und Testung wesentlich weiter. Aber den Bund scheint das nicht weiter zu beeindrucken.
Somit muss wohl zunächst befürchtet werden, dass hör- und sprachgeschädigte Menschen auch weiterhin vom Deutschen Notrufsystem ausgeschlossen bleiben.
Abschließend sei noch auf eine Stellungnahme zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Frau Anke Domscheit-Berg, hingewiesen.
Die Zahl der allein lebenden Senioren nimmt zu. Damit man bei einem Notfall, beispielsweise einem Infarkt oder Schlaganfall, schnelle Hilfe bekommt, haben sich viele ältere oder chronisch kranke Menschen an ein Hausnotruf-System angeschlossen.
Die Kosten dafür können von der Steuer abgesetzt werden, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) berichtet. Sie verweist auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. September 2015 (Aktenzeichen VI R 18/14). Demnach können die Kosten für einen Notrufdienst in der eigenen Wohnung von der Steuer ebenso abgesetzt werden wie die Aufwendungen für einen Notrufdienst im Altenheim oder im betreuten Wohnen.
Die Ausgaben stellten eine Hilfeleistung rund um die Uhr sicher und seien als haushaltsnahe Dienstleistung anzusehen, urteilten die BFH-Richter. Durch die Rufbereitschaft werde sichergestellt, dass ein Bewohner im Notfall Hilfe erhalte.
Dabei spiele es keine Rolle, dass sich die Notrufzentrale außerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen befindet. Damit gab der Bundesfinanzhof dem Bewohner einer Seniorenanlage für betreutes Wohnen Recht. Er hatte in seiner Steuererklärung Ausgaben in Höhe von 1357 Euro für das Notrufsystem in seiner Wohnanlage geltend ge-. macht und war beim Finanzamt gescheitert.
Quelle: VdK-Zeitung Februar 2018